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Zugewinnausgleich bei Immobilien: So berechnen Sie korrekt

Steuerberaterin Petra Schmidt
18. March 2026
5 Aufrufe

Was ist Zugewinnausgleich?

Der Zugewinnausgleich ist die wichtigste finanzielle Regelung bei Scheidung in Deutschland. Er gilt automatisch, wenn die Ehepartner keine andere Vereinbarung (wie Gütertrennung) getroffen haben.

Grundprinzip: Nicht das gesamte Vermögen wird geteilt, sondern nur der Vermögenszuwachs während der Ehe.

Die Zugewinnausgleich-Formel

Zugewinn des einen Partners = Vermögen bei Trennung - Vermögen bei Eheschließung

Ausgleichsbetrag

Ausgleichsbetrag = (Zugewinn Partner A - Zugewinn Partner B) ÷ 2

Der Partner mit dem höheren Zugewinn zahlt diesen Betrag an den anderen.

Praktisches Beispiel: Immobilien-Zugewinnausgleich

Ausgangssituation

  • Eheschließung: 1.1.2012
  • Trennung: 1.1.2026
  • Beide Partner: Ehevertrag mit "Zugewinngemeinschaft"

Vermögen Partner A (bei Eheschließung 2012):

  • Sparkonten: €50.000
  • Aktiendepot: €30.000
  • Gesamtvermögen: €80.000

Vermögen Partner A (bei Trennung 2026):

  • Immobilie (aktueller Wert): €450.000
  • Hypothek: €-200.000 (Schulden zählen negativ)
  • Sparkonten: €120.000
  • Aktiendepot: €90.000
  • Netto-Vermögen: €460.000

Berechnung

Zugewinn Partner A: €460.000 - €80.000 = €380.000

Ähnliche Rechnung für Partner B:

  • Vermögen bei Eheschließung: €120.000
  • Vermögen bei Trennung: €210.000
  • Zugewinn Partner B: €90.000

Ausgleichsbetrag

(€380.000 - €90.000) ÷ 2 = €145.000

Partner A muss Partner B €145.000 zahlen (oder umgekehrt, je nachdem wer mehr verdient hat)

Spezielle Regeln bei Immobilien

Immobilie wurde VOR der Ehe gekauft

Der ursprüngliche Wert zählt NICHT zum Zugewinn, aber der Wertzuwachs während der Ehe schon.

Beispiel: - Immobilie 2011 gekauft für €300.000 - 2012: Eheschließung - 2026: Immobilienwert €450.000 - Zuwachs während Ehe: €150.000 - Das ist der relevante Betrag für den Zugewinnausgleich

Hypothek und Schulden

Schulden werden von dem Vermögenswert abgezogen. Eine €300.000 Immobilie mit €200.000 Hypothek zählt als €100.000 Vermögen.

Erbschaften und Schenkungen

Erbschaften und Schenkungen zählen NICHT zum Zugewinn – sie sind privilegiert und gehören vollständig dem beschenkten/erben Partner.

Häufige Fehler bei der Berechnung

Fehler 1: Nur die Immobilie berücksichtigen
Korrekt: Alle Vermögenswerte (Konten, Aktien, Versicherungen) einbeziehen

Fehler 2: Schulden ignorieren
Korrekt: Hypotheken, Darlehen und andere Schulden abziehen

Fehler 3: Den Vermögensstand bei Trennung falsch bewerten
Korrekt: Aktuelle Marktpreise (Immobiliengutachter) verwenden

Fehler 4: Erbschaften miteinrechnen
Korrekt: Erbschaften sind ausgenommen

Wie Sie Kosten und Konflikte senken

1. Offene Kommunikation: Wenn beide Partner die Berechnung verstehen, gibt es weniger Konflikte.

2. Professionelle Bewertung: Lassen Sie die Immobilie von einem lizenzierten Gutachter bewerten (€300-€800). Dies erspart später teurere Gerichtsstreitigkeiten.

3. Schriftliche Vereinbarung: Ein Ehevertrag oder eine notarielle Vereinbarung kann Prozesskosten sparen.

4. Vergleich/Mediation: Eine außergerichtliche Einigung ist günstiger und schneller als vor Gericht.

Nächste Schritte

Wenn Sie eine Scheidung durchlaufen, sollten Sie:

  1. Eine professionelle Immobilienbewertung einholen
  2. Ein Verzeichnis aller Vermögenswerte erstellen
  3. Mit einem Familienrechtsanwalt sprechen
  4. Eine notarielle Vereinbarung anstreben (spart Kosten)

Unsere Partner können Ihnen bei der professionellen Bewertung und Beratung helfen.

Über den Autor

Steuerberaterin Petra Schmidt

Disclaimer: Dieser Artikel dient zu Informationszwecken. Für spezifische steuerliche oder rechtliche Fragen konsultieren Sie einen Fachmann.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Zugewinnausgleich und Güterteilung?
Zugewinnausgleich: Nur der Vermögenszuwachs während der Ehe wird geteilt (Standard). Güterteilung: Das gesamte Vermögen wird aufgeteilt (seltener, nur mit Ehevertrag).
Kann ich meine Immobilie einfach selbst verkaufen ohne Makler?
Ja, das ist möglich. Sie sparen die Maklergebühren (5-7%), müssen aber selbst Käufer finden, Besichtigungen organisieren und Verhandlungen führen. Viele Makler verdienen sich durch schnellere Verkäufe aus.

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